Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Nur wenn ein Kfz ausschließlich beruflich genutzt wird (> Arbeitsmittel Rz 20 Kraftfahrzeug), gehören Beiträge zu einem Kraftfahrerverband zu den > Werbungskosten. Sie sind aber mit dem Km-Satz für Auswärtstätigkeiten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG; > Kilometer-Pauschalen Rz 5) abgegolten. Eine entsprechende Abgeltungswirkung hat die > Entfernungspauschale Rz 77 f.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?