Stand: EL 109 – ET: 05/2016

Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, werden nicht als AgB berücksichtigt (§ 33 Abs 2 Satz 3 EStG); > Außergewöhnliche Belastungen Rz 6 und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung und > Krankheitskosten Rz 10 Diätverpflegung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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