Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Ein DBA besteht nicht. Zur Besteuerung > Inländische Arbeitnehmer im Ausland Rz 1ff. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Anrechnung mauretanischer Steuern > Ausland Rz 25ff. Zu den anrechenbaren Steuern, die der deutschen ESt entsprechen, gehört ua die impôt général sur le revenu sowie die impôt sur le traitements et salaires (vgl amtl ESt-Handbuch Anh 12 II).

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Mauretanien gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Pauschbeträgen für Reisen nach Mauretanien > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Es ist kein Kaufkraftausgleich vorgesehen (vgl BMF vom 27.12.2017, BStBl 2018 I, 64).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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