Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Für einen Berufsmusiker ist ein Instrument ein > Arbeitsmittel. BFH 195, 140 = BStBl 2001 II, 194 hat den Abzug der Anschaffungskosten einer Geige aus dem Jahre 1693 verteilt über eine Restnutzungsdauer von 100 Jahren, also mit einer > Absetzung für Abnutzung Rz 6 von 1 % berücksichtigt. Bei einer neuen Meistergeige geht der BFH von einer typisierenden Nutzungsdauer von 50 Jahren aus (vgl BFH/NV 2002, 787), berücksichtigt mithin eine AfA von 2 %. Der endgültige Verlust der Violine einer Orchestermusikerin durch Diebstahl oder Unterschlagung kann im Wege der AfaA zu Erwerbsaufwendungen führen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann dies auch dann der Fall sein, wenn der Ehepartner den Verlust herbeiführt (BFH 204, 466 = BStBl 2004 II, 491).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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