Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Zur BMG für die 1-%-Regelung > Kraftfahrzeuggestellung Rz 70. Aufwendungen für ein mehr als 30 Jahre altes Kfz können als ‚unangemessen’ nicht als WK/BA abziehbar sein (> Werbungskosten Rz 90 ff). Für kaum bewegte PKW-Oldtimer kann das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG anwendbar sein (BFH/NV 2011, 2097). Auch eine Zuordnung zum Betriebsvermögen kann versagt werden (EFG 2011, 2083). Einzelne Fahrten können aber betrieblich veranlasst und der Aufwand abziehbar sein (BFH/NV 2007, 1106).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?