Auf einen Blick: Verträge über eine sog Riester-Rente sollen die Altersversorgung durch die GRV ergänzen. Die Beiträge dafür werden in der Ansparphase mit der Altersvorsorgezulage (§§ 79–99 EStG) und dem Abzug als Sonderausgaben (§ 10a EStG) gefördert; die späteren Versorgungsleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 EStG). Das Stichwort erläutert die Einzelheiten und berücksichtigt dabei vor allem die Vorgaben der Finanzverwaltung im aktuellen BMF-Schreiben dazu. Auch die Rürup- oder Basisrente-Alter wird behandelt. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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