Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Rundfunk- und Fernsehgebühren sind nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung (BMF vom 06.07.2010, Rz 4, BStBl 2010 I, 614). Sie sind steuerlich über die Berücksichtigung des > Existenzminimum im > Grundfreibetrag abgegolten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?