Rz. 144

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

§ 3 Nr 51 EStG befreit freiwillig geleistete Trinkgelder an > Arbeitnehmer. Vgl dazu > Trinkgelder.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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