Rz. 96

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Nicht als WK abgezogen werden beruflich veranlasste Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien iSd § 10b Abs 2 EStG (§ 4 Abs 6 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Zum Abzug von Spenden und zur Gewährung einer Steuerermäßigung vgl § 10b EStG und § 34g EStG sowie > Parteibeiträge, > Spenden Rz 71 ff, > Wählervereinigungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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