Judith Frank, Katharina Zeller
Rz. 16
Wie im bisherigen Verlauf der Wesentlichkeitsanalyse aufgezeigt, ergibt sich durch die Umsetzung der Anforderungen der ESRS eine große Menge an sowohl qualitativen (erklärungsbedürftigen) als auch quantitativen (messbaren) Datenpunkten, die es durch ein Unternehmen offenzulegen gilt. Im nächsten Schritt, der Gap-Analyse, muss – ebenfalls wiederum abteilungs- und konzernübergreifend – festgestellt werden, welche der von der Regulatorik geforderten KPIs die Bionorica bereits erhebt, welche relativ einfach aus den bestehenden Systemen übernommen oder berechnet werden können und für welche Kennzahlen neue Strukturen zur Offenlegung etabliert oder Prozesse angepasst werden müssen. Hierzu werden in einem ersten Schritt relevante Dokumente (z. B. Richtlinien, Arbeitsanweisungen/SOPs, Zertifikate, Prozess-/Strategiedokumente etc.) auf materielle Themen gesichtet, die bereits in der Organisation etabliert sind. Ferner erfolgt eine Informationsabfrage mittels Fragebogen in den Ländergesellschaften, um sich ein Bild vom aktuellen Umsetzungsstand in den einzelnen Gesellschaften machen zu können. Auch die Ergebnisse der Bestandsaufnahme aus den alten Nachhaltigkeitsberichten werden neben den Ergebnissen aus dem IRO-Assessment zusammengetragen. Alle im Vorfeld bereits vorhandenen Informationen werden in die Gesamtübersicht der Datenpunkte (EFRAG Draft List ESRS Data Points) eingetragen und im Anschluss an die ESG-Teammitglieder zur weiteren Ergänzung übergeben. Darauf folgt eine Verknüpfung der Ist-Analyse mit den regulatorischen Anforderungen, um den gegenwärtigen Stand in Bezug auf Kennzahlen und Policies zu erhalten. Nachdem mögliche identifizierte Lücken an Fachabteilungen und die Führungsebene kommuniziert wurden, lässt sich eine Strategie zur schrittweisen Schließung der vorhandenen Gaps ausarbeiten und im weiteren Zeitablauf umsetzen. Dabei werden die Lücken danach beurteilt, mit welchem Aufwand sie geschlossen werden können und welche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig sind.
Rz. 17
Nach Abschluss der Gap-Analyse folgt der Aufbau der Berichtsinhalte, also die Ermittlung von relevanten Inhalten für die Beschreibung der Managementansätze je wesentlichem Thema. Die Berücksichtigung und Einbindung aller regulatorischen Anforderungen sind dabei essenziell. Für die Datensammlung ist es notwendig, ein geeignetes Tool zu wählen, das sowohl die Informationen und KPIs am Hauptstandort als auch konzernweit bündelt und konsolidiert. Die Auswahl der Reporting-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit der IT-Abteilung; dies auch unter dem Gesichtspunkt, die bestehenden Systeme im neuen Tool zu verankern, um mögliche Synergien zu nutzen. Zudem muss am Ende der Berichterstattung die Prüfsicherheit, insbes. hinsichtlich der Dokumentation, gewährleistet sein.
Rz. 18
Bionorica ist erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 nach den Anforderungen der CSRD berichtspflichtig, und genauso wie für die Finanzberichterstattung ist auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD die elektronische Formatierung nach dem ESEF-Format erforderlich.
Außerdem ist der Bericht sofort, ab dem ersten Jahr von einem unabhängigen Prüfer zu validieren. Sämtliche berichtete Datenpunkte zur Nachhaltigkeit sollten durch Nachweise belegbar sein. Anfänglich wird mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), später mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) geprüft (§ 9 Rz 79). Ziel der Prüfung ist es, die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft sowie die Belastbarkeit der Datenqualität zu verbessern und so eine Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen zu ermöglichen. Dies soll mittel- bis langfristig nicht nur dazu führen, dass Zuverlässigkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen allgemein höher sind, sondern auch dazu beitragen, dass sich Unternehmen insgesamt nachhaltiger ausrichten.
Rz. 19
Ziel am Projektende ist die Fertigstellung des Nachhaltigkeitsberichts gem. den regulatorischen Anforderungen sowie die Einbindung in den Managementbericht. Sind die im Vorfeld beschriebenen Schritte rechtskonform durchgeführt und dokumentiert, können die dafür geeigneten Berichtsstrukturen aufgesetzt werden, die sowohl mit dem Team der Finanzberichterstattung als auch mit dem Team der Unternehmenskommunikation abgestimmt werden sollten, um in beiden Bereichen die Kongruenz zu wahren.
Rz. 20
Neben den Ergebnissen aus der Wesentlichkeitsanalyse fließt die EU-Taxonomie mit ihren Kennzahlen und Berichtselementen in den Nachhaltigkeitsbericht mit ein. Auch hier fällt Bionorica zum 1.1.2025 mit Veröffentlichung im Geschäftsjahr 2026 unter die Berichtspflicht. Die EU-Taxonomie beschäftigt sich mit der Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten in taxonomiefähige sowie taxonomiekonforme Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben. Den Kern der EU-Taxonomie bilden 6 Klima- bzw. Umweltschutzziele unter Einhaltung sozialer Aspekte (§ 12 Rz 14 ff.).
Zur Identifikation dieser berichtspflichtigen Wirtschaftsaktivitäten hat die Bionorica bereits e...