Carmen Auer, Viola Möller
Rz. 33
Im Jahr 2016 ging die GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung der ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über – den GRI-Standards. Die Standards werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, einschl. neuer themenspezifischer Standards.
So wurden im Oktober 2021 die universellen Standards der GRI umfassend aktualisiert. Diese geänderten universellen Standards sind für Unternehmen bereits seit Januar 2023 verpflichtend anzuwenden.
Die aktuell seit 2016 bzw. 2023 zu verwendenden GRI-Standards gliedern sich in die 3 universellen Standards GRI 1, GRI 2 und GRI 3 sowie in die themenspezifischen Standardreihen GRI 200, GRI 300 und GRI 400.
Eine Übersicht der überarbeiteten Struktur ist in Abb. 4 dargestellt:
Abb. 4: Systematik der neuen GRI-Standards
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der universellen Standards skizziert. Die GRI unterstützt Anwender durch ein Mapping der neuen Anforderungen im Vergleich zu den bisherigen allgemeinen Standardangaben. Eine Anwendung der aktualisierten universellen Standards ist für Unternehmen ab 2023 verpflichtend umzusetzen.
Rz. 34
Der Standard GRI 1 beinhaltet die Grundlagen der Berichterstattung. GRI 2 beschäftigt sich mit allgemeinen Angaben zur berichtenden Organisation. Der GRI Standard 3 bietet eine Anleitung zur Bestimmung der wesentlichen Themen und enthält auch Angaben zum Umgang mit den einzelnen Themen. Die – unveränderten – themenspezifischen Standards aus der GRI-200er-Reihe befassen sich mit den Auswirkungen der Organisation zu ökonomischen Themen, die der GRI-300er-Reihe zu ökologischen und die der GRI-400er-Reihe zu sozialen Themen.
Rz. 35
Im Standard "GRI 1: Grundlagen" werden die Schlüsselkonzepte, die grundlegenden Prinzipien der GRI-Berichterstattung sowie Anforderungen an eine Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Standards der GRI dargelegt.
Folgende Schlüsselkonzepte sind nach GRI zu berücksichtigen:
Rz. 36
Das Schlüsselkonzept der Auswirkung bezieht sich auf die Auswirkungen, die eine Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschl. der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die sich aus den Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen der Organisation ergeben. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurzfristig oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt und umkehrbar oder unumkehrbar sein. Diese Auswirkungen zeigen den negativen oder positiven Beitrag der Organisation zur nachhaltigen Entwicklung.
Rz. 37
Das Konzept der wesentlichen Themen besagt, dass eine Organisation viele Auswirkungen identifizieren kann, über die sie berichten möchte. Bei der Anwendung der GRI-Standards muss die Organisation jedoch vorrangig über die Themen berichten, die ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschl. der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte darstellen. In den GRI-Standards werden diese Themen als die wesentlichen Themen der Organisation bezeichnet. Wenn es nicht möglich ist, alle identifizierten Auswirkungen auf die Wirtschaft, Umwelt und Menschen auf einmal anzugehen, sollte die Organisation die Reihenfolge, in der die potenziellen negativen Auswirkungen angegangen werden sollen, auf der Grundlage ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit festlegen. Im Fall von möglichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte hat die Schwere der Auswirkung Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Rz. 38
Das Konzept der Due Diligence bezieht sich auf den Prozess, durch den eine Organisation ihre tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft identifiziert, verhindert und Rechenschaft darüber ablegt, wie sie mit ihren tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschl. der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, umgeht. Die Organisation sollte potenziellen negativen Auswirkungen durch Vorbeugung oder Milderung entgegenwirken. Sie soll tatsächliche negative Auswirkungen durch Abhilfemaßnahmen angehen, wenn die Organisation feststellt, dass sie diese Auswirkungen verursacht oder zu ihnen beigetragen hat.
Rz. 39
Der Standard GRI 1 nimmt zusätzlich Stakeholder bzw. den Prozess des Stakeholder-Engagements in den Fokus der Schlüsselkonzepte. Stakeholder sind Einzelpersonen oder Gruppen, die Interessen haben, die von den Aktivitäten einer Organisation betroffen sind oder betroffen sein könnten.
Übliche Kategorien von Stakeholdern für Organisationen sind Geschäftspartner, Verbraucher, Kunden, Arbeitnehmer, Regierungen, lokale Gemeinschaften, NGOs, Shareholder, Lieferanten, Gewerkschaften sowie gefährdete Gruppen.
Die Interessen der Stakeholder können durch die Aktivitäten der Organisation negativ oder positiv beeinflusst werden. Die Sorgfaltspflicht konzentriert sich darauf, die Interessen der Stakeho...