GRI: Reporting mit der Global Reporting Initiative

Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wächst und damit rücken verschiedene Rahmenwerke, die Unternehmen und Organisationen dabei unterstützen, in den Fokus. Das erste hat die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt. Worum es genau geht, erklärt Anke Schölzel.

Was versteht man unter GRI?

GRI steht für Global Reporting Initiative (GRI) und ist eine Non-Profit-Organisation, die Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting) unterstützt. Dafür stellt sie ein Rahmenwerk zur Verfügung, das sich weltweit als wertvolle Orientierungshilfe etabliert hat. Es definiert für Organisationen aller Größen, Branchen und Standorte 

  • Berichterstattungsgrundsätze,
  • Standardangaben und
  • Umsetzungsanleitungen für Nachhaltigkeitsberichte. 

Zentraler Bestandteil des GRI-Rahmenwerks sind die GRI-Standards. Sie beinhalten Vorlagen und Richtlinien, um über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu berichten. Damit ermöglichen sie 

  • Unternehmen eine transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung und
  • Stakeholdern wie Kund:innen, Mitarbeitenden, Investor:innen und der Gesellschaft insgesamt ein besseres Verständnis für die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und Organisationen.

Die GRI verfolgt einen Multi-Stakeholder-Ansatz und steht für die kontinuierliche Aktualisierung der GRI-Standards in ständigem Austausch mit Unternehmen, Menschenrechts-, Umwelt-, Arbeits- und staatlichen Organisationen, Universitäten sowie zahlreichen weiteren Gruppen.

Erste globale Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Gegründet wurde die GRI 1997 in Boston (USA), initiiert durch den öffentlichen Aufschrei über die Umweltschäden der acht Jahre zuvor verursachten Exxon-Valdez-Ölpest. Ihre Wurzeln hat sie in den Non-Profit-Organisationen CERES (Coalition for Environmentally Responsible Economies) und dem Tellus Institute, an denen auch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) beteiligt war. 2002 verlegte die GRI ihr Sekretariat nach Amsterdam (Niederlande). In den folgenden Jahren baute sie ihr Netzwerk durch Regionalbüros in Brasilien (2007), China (2009), Indien (2010), den USA (2011), Südafrika (2013), Kolumbien (2014) und Singapur (2019) auf.  

Mit dem im Jahr 2000 veröffentlichten GRI-Leitfaden (G1) stand ein globaler Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Es folgten erweiterte und verbesserte Leitlinien mit den Aktualisierungen G2 (2002), G3 (2006) und G4 (2013). Im Jahr 2016 ging die GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung der ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über - den GRI-Standards.

Umweltverantwortung in Unternehmen etablieren

Ursprüngliches Ziel der GRI war es, erstmals einen Mechanismus zu etablieren, um Unternehmen für die von ihnen verursachten Auswirkungen auf die Umwelt zur Rechenschaft zu ziehen. Später integrierte die GRI soziale, wirtschaftliche und Governance-Aspekte. Heute zielt die Arbeit der GRI darauf ab, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung gängige Praxis ist, sodass die globale Wirtschaft und Organisationen ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Leistungen inklusive der Auswirkungen verantwortungsbewusst verwalten sowie transparent und branchenspezifisch vergleichbar darüber berichten können. Dafür gelten folgende Prinzipien:

  • Genauigkeit 
  • Ausgewogenheit 
  • Verständlichkeit 
  • Vergleichbarkeit 
  • Zuverlässigkeit 
  • Aktualität

Die GRI-Richtlinien existieren heute neben weiteren Rahmenwerken für Nachhaltigkeit wie beispielsweise den Sustainable Development Goals (SDGs), dem Green House Gas Protocol (GHG) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Gleichzeitig gilt das GRI-Rahmenwerk als das bekannteste und weltweit am meisten genutzte Rahmenwerk. Es berücksichtigt unter anderem die regulatorischen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).

Struktur und Inhalte der GRI-Richtlinien 

Die GRI-Standards werden inhaltlich und konzeptionell permanent weiterentwickelt. Eine umfassende Aktualisierung fand im Herbst 2021 statt. Gültig seit 1. Januar 2023 beinhalten sie neue Standards mit neuer Struktur, aktualisierter Benennung und erweiterter Offenlegungspflicht. Unternehmen sind nun verpflichtet, Informationen zu allen als wesentlich definierten Themen offen zu legen. 

Modular aufgebaut gliedern sich die GRI-Standards in die folgenden drei Bereiche:   

GRI-Universalstandards gelten für alle Organisationen

Sie stellen sicher, dass Menschenrechte und die ökologische Sorgfaltspflicht in die Berichterstattung einbezogen werden. Die GRI-Universalstandards haben eine einstellige Codenummer und unterteilen sich in 

  • grundlegende Anforderungen und Prinzipien (GRI 1),
  • Angaben zu Profil und Größe der Organisation (GRI 2) und 
  • wesentliche Themen und Prozesse, die vom Unternehmen als relevant bestimmt wurden, und deren Management (GRI 3). 

GRI-Branchenstandards umfassen branchenspezifische Anforderungen  

Sie enthalten Informationen für Organisationen in der jeweiligen Branche über ihre möglicherweise wesentlichen Themen einschließlich einer Liste von Angaben, die für jedes Thema relevant sind. Die Branchenstandards zielen darauf ab, über sektorspezifische Auswirkungen möglichst einheitlich zu berichten. Sie haben eine zweistellige Codenummer und beginnen bei den Branchen Öl und Gas (GRI 11), Kohle (GRI 12) sowie Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei (GRI 13). Geplant sind weitere 40 Branchenstandards für die folgenden Bereiche:

  • Grundstoffe und Grundbedarf
  • Industrie
  • Verkehr, Infrastruktur und Tourismus
  • sonstige Dienstleistungen und Leichtindustrie

GRI-Themenstandards enthalten alle themenrelevanten Angaben

Sie dienen Organisationen als Grundlage für die zu den wesentlichen Themen geforderten Angaben. Dazu zählen unter anderem Klimawandel, Korruption, Menschenrechte, Abfall sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Themenstandards sind durch eine dreistellige Codenummer gekennzeichnet und gegliedert in:    

  • Ökonomische Themen (200er Kennung)
  • Ökologische Themen (300er Kennung)
  • Soziale Themen (400er Kennung)

Ein Beispiel: Der Themenstandard „GRI 207: Steuern 2019“ enthält die Berichterstattungspflichten zum Thema Steuern. Dieser Standard kann von Organisationen jeder Größe, Art, Branche oder geografischer Lage angewandt werden, die ihre Auswirkungen in diesem Bereich offenlegen möchten.

Die GRI-Standards in der Praxis

Die Anwendung der GRI-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet für Unternehmen einen deutlichen Mehraufwand im Vergleich zur „freien“ Berichterstattung. Organisationen sind gefordert, sich eingehend mit der Materie auseinandersetzen. Es gilt, alle Ebenen in die Betrachtung einzubeziehen sowie Nachhaltigkeit anhand von Key Performance Indicators (KPIs) zu messen und zu optimieren. 

Dadurch ist es möglich, das Potenzial der Nachhaltigkeitsmaßnahmen sichtbar zu machen und wirklich auszuschöpfen. Außerdem kann die hohe Glaubwürdigkeit der GRI die Außenwirkung der Berichterstattung steigern. Indem Unternehmen ihre freiwillig erstellten Berichte durch zertifizierte Prüfer bewerten und validieren lassen, können sie das Vertrauen noch zusätzlich erhöhen. Für Organisationen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, ist die externe Prüfung verpflichtend.

Die GRI-Standards sind für Unternehmen und Stakeholder von Bedeutung 

Die weltweit anerkannten GRI-Standards dienen der Transparenz und Vertrauensbildung. Sie machen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftig, verlässlich und relevant für interessierte Dritte wie Kund:innen, Lieferant:innen und Investor:innen sowie politische Entscheider:innen. Anhand der Berichte können

  • Kund:innen beurteilen, inwiefern Organisationen nachhaltige und ethische Praktiken umgesetzt haben. Daraufhin können sie ihr Konsumverhalten entsprechend ausrichten.
  • Investor:innen die langfristige Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen beurteilen und in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen. 
  • Regierungen politische Entscheidungen treffen sowie Gesetze und Vorschriften für mehr Nachhaltigkeit entwickeln.

Lange Zeit hatten Unternehmen die Möglichkeit, mit der GRI freiwillig transparent und branchenspezifisch vergleichbar über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten. Seit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die Non-Financial Reporting (NFRD) ablöst, sind bestimmte Unternehmen nun gesetzlich verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Die entsprechenden Berichtstandards (European Sustainability Reporting Standards / ESRS) wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. 

Die zwischen GRI und EFRAG bestehende Partnerschaft soll die Interoperabilität der beiden Berichtsstandards gewährleisten und die Notwendigkeit einer doppelten Berichtspflicht verhindern. Inwiefern sich die beiden Standards decken, zeigt der Vergleich von GRI und EFRAG