Die Verfahrensdokumentation nach GoBD dient dem Nachweis, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Abgabenordnung (AO) für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind. Wird der Steuerberater für den Mandanten in diesem Bereich tätig, handelt es sich m. E. um keine vereinbare Tätigkeit, sondern um Hilfeleistung in Steuersachen. Das hat die unmittelbare Anwendung der StBVV zur Folge.

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