Das Thema Nachhaltigkeit/ESG wird gesellschaftlich und wirtschaftlich immer wichtiger. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vermehrten Anforderungen gegenüber, ihre eigene Nachhaltigkeit zu erhöhen und über ihre Aktivitäten zu den drei ESG-Themen

  • Environment (Umwelt),
  • Social (Soziales),
  • Government (Unternehmensführung)

für alle Interessengruppen nachvollziehbar zu berichten. Damit sind Steuerberater als die natürlichen Berater ihrer gewerblichen Mandanten besonders gefordert. Zugleich eröffnet sich für Steuerberater ein weiteres Betätigungsfeld.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verfolgt, aufbauend auf die EU-Taxanomie, einen weiterrechenden Ansatz: Unternehmen sollen nicht nur für sich selbst das Einhalten von ESG-Zielen gewährleisten, sondern auch über ihre gesamte Lieferkette hinweg: Für alle Lieferanten und wiederum deren Vorlieferanten sollen Unternehmen prüfen und gewährleisten, dass diese ESG-konform arbeiten. Hieraus ergibt sich für viele mittelständische Unternehmen ein signifikanter Unterstützungsbedarf, insbesondere bei der Nachhaltigkeitsanalyse und dem Berichtswesen sowie dem Beratungsangebot im Bereich der Unternehmensfinanzierung unter dem Aspekt der sog. grünen, gelben und braunen Kredite im Kontext von ESG-Scores.

Grün bedeutet: Unternehmen tragen nicht oder nur wenig zum Klimawandel bei. Gelb heißt: Unternehmen tragen zwar zum Klimawandel bei, erzielen jedoch bei der Umstellung auf klimafreundliche Geschäftsprozesse relevante Fortschritte. Braun bedeutet: Unternehmen tragen in hohem Maße zum Klimawandel bei und haben die Umstellung auf klimafreundliche Geschäftsprozesse noch nicht begonnen oder bisher nur geringe Fortschritte erzielt.

Vor diesem Hintergrund ist bereits eine deutliche Tendenz erkennbar, nach der Banken und Sparkassen ihre Kreditbedingungen im zweiten Quartal 2023 deutlich stärker verschärften bei braunen als bei gelben oder gar grünen Krediten.

Nachhaltigkeit ist im Kern Betriebswirtschaft. Es geht stets darum, Ressourcen möglichst sparsam und gewinnbringend einzusetzen. Deshalb kann zu Vergütungsfragen auf "Wirtschafts-, Unternehmens- und Vermögensgestaltungsberatung" verwiesen werden.

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