Rechtmäßige belastende oder begünstigende Verwaltungsakte können auch ergänzt oder erweitert werden, z. B. kann eine Stundung erhöht oder verlängert, ein Steuererlass erhöht, eine Außenprüfungsanordnung auf weitere Jahre ausgedehnt werden. In allen Fällen wird der erste Bescheid nicht widerrufen, vielmehr tritt ein weiterer Verwaltungsakt hinzu, der selbstständig anfechtbar ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?