Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022[70] wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 % in Reaktion auf die seit dem Beginn des Ukraine-Krieges stark gestiegenen Energiepreise auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz ausgedehnt.[71] Die Absenkung sollte von Vorneherein nur bis zum 31.3.2024 befristet gelten.

Die Finanzverwaltung hat hierzu mit BMF-Schr. v. 25.10.2022 Stellung genommen.[72] Das Schreiben enthält insbesondere Vereinfachungs- und Nichtbeanstandungsregelungen, um den Versorgungsunternehmen den Steuerausweis für die ermäßigt zu besteuernden Energielieferungen zu erleichtern. Die temporäre Steuersatzabsenkung dürfte bei betroffenen Unternehmern – wie bereits bei der Steuersatzabsenkung in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 – zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand geführt haben. Dies hat seine Ursache im umsatzsteuerlichen Leistungszeitpunkt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Gas- und Wärmelieferungen erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln.[73] Die Steuersatzabsenkung erfasst demnach wenig zielgenau sämtliche Gas- und Wärmelieferungen, die im Zeitraum vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 abgelesen werden.

Mit dem Wachstumschancengesetz sollte das Ende des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen nun um einen Monat, auf den 29.2.2024, vorgezogen werden. Aufgrund der verzögerten Verabschiedung des Wachstumschancengesetz ist zweifelhaft, ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird. Eine allzu kurzfristige Steuersatzänderung würde die betroffenen Unternehmer abermals vor große praktische Herausforderungen stellen. Energieversorger sollten insoweit den weiteren Verlauf des Vermittlungsverfahrens genau im Blick behalten. Sollte es zu einem vorgezogenen Auslaufen kommen, ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung ihr BMF-Schr. v. 25.10.2022 entsprechend anpasst.

[70] Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl. 2022 I, 1743.

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