Streitig ist die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG.

Wird ein im Sonder-BV eines Gesellschafters gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, teilentgeltlich übertragen, ist eine Aufteilung des Vorgangs in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen (strenge Trennungstheorie). Dabei ist der Veräußerungsgewinn bei der Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter jeweils getrennt zu ermitteln.

FG Rheinland-Pfalz v. 14.6.2023 – 2 K 1826/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 17/23

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