In Fällen, in denen Anteile einer (mittelbar) grundstückshaltenden Gesellschaft weniger als fünf Jahren nach einem grunderwerbsteuerbaren, aber nach § 6a S. 1 und S. 2 GrEStG begünstigten Rechtsvorgang in einem seinerseits grunderwerbsteuerbaren Rechtsvorgang an einen konzernfremden Dritten veräußert werden, verletzt dies die Nachbehaltensfrist nach § 6a S. 4 GrEStG, der nicht teleologisch zu reduzieren ist.

FG Rheinland-Pfalz v. 7.9.2023 – 4 K 1727/22

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge