Streitig ist die steuerrechtliche Behandlung von Refinanzierungskosten bei Kreditinstituten bei nach DBA steuerfreien ausländischen Erträgen aus Immobilienfonds. Ein Abzugsverbot von Refinanzierungsaufwendungen aufgrund der "Pool-Finanzierung" gem. § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG ist nicht einschlägig, da ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang der Aufwendungen mit den Einnahmen nicht bestehe. Es fehlt der konkrete Zusammenhang von Passiv- und Aktivgeschäften bei Kreditinstituten.

FG Nürnberg v. 13.10.2020 – 1 K 610/19, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 39/20

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