Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung, die er Angehörigen, für die er keinen Anspruch auf Kindergeld (mehr) besitzt, unentgeltlich überlässt und gleichzeitig auch einem einkommensteuerlich gem. § 32 EStG zu berücksichtigenden Kind unentgeltlich zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt.

FG Nds. v. 16.6.2021 – 9 K 16/20, EFG 2022, 670, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 28/21

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge