Nach Auffassung des FG Düsseldorf fehlen Gründe dafür, im Falle einer im Vorjahr rechtswidrig gebildeten Rücklage die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen erfolgswirksam anzuwenden.

FG Düsseldorf v. 3.5.2022 – 6 K 3388/16 K, F, EFG 2022, 1484, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 25/22

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