Neue anhängige Verfahren im Februar 2023
Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Februar 2023 veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Unternehmer | Beteiligungsveräußerung/Gewerbesteuerbefreiung Beteiligungsveräußerung im Rahmen von mehrstöckigen Personengesellschaften: Steuerschuldnerin und Anwendbarkeit des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG 1. Ist Schuldnerin der Gewerbesteuer nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen von mehrstöckigen Personengesellschaften nur die Gesellschaft, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist? 2. Kommt die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG im Rahmen einer mehrstöckigen Gesellschaftsstruktur nur bei derjenigen Gesellschaft zur Anwendung, die die persönlichen und tatbestandlichen Voraussetzungen selbst erfüllt? Wird nur derjenige Gewerbeertrag befreit, der unmittelbar aus der privilegierten Tätigkeit erzielt wird? | I R 34/22 FG München, Urteil v. 26.8.2022, 2 K 1842/21 |
Anleger | Vollmacht/Umfang Gilt die Empfangsvollmacht auch für neue Steuernummern (hier: Grunderwerbsteuer), wenn ein Steuerberater ohne Einschränkung als Empfangsbevollmächtigter bestellt wird? Hat es im Streitfall eine Bedeutung, dass sich die Zuständigkeit hinsichtlich der Veranlagung der Personengesellschaft, hier wurde die Vollmacht abgegeben, und der Grunderwerbsteuerstelle in einem Finanzamt konzentriert? | II R 10/22 Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.3.2022, 7 K 272/20 |
Unternehmer | Gesonderte Feststellung/Kapitalgesellschaft Feststellung des Werts der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG: 1. Stellen gesellschaftsvertragliche Regelungen bzgl. Eines festgelegten Erwerberkreises "Verfügungsbeschränkungen" und somit "persönliche Verhältnisse" i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 BewG dar? 2. Liegt bei der Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen "ein fremder Dritter" bereits dann vor, wenn die Person nicht zum Personenkreis des § 15 AO gehört? 3. Ist die pauschale Berücksichtigung eines Marktwertabschlags von 20 % für Wertminderungen ("Holdingabschlag"), bei der Preisfindung von Gesellschaftsanteilen einer familiengeprägten, nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft zulässig? 4. Ist der Substanzwert gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auch bei der Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BewG als Untergrenze anzuwenden? | II R 49/22 FG Düsseldorf, Urteil v. 2.11.2022, 4 K 1832/20 F |
Unternehmer | PKW-Nutzung/Anscheinsbeweis Welche Kriterien sind zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten PKW-Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen PKWs heranzuziehen? Wie sind weitere potenziell vergleichbare PKW im Privatvermögen hierbei zu berücksichtigen? | III R 34/22 FG Münster, Urteil v. 16.8.2022, 6 K 2688/19 E |
Unternehmer | Gewerbesteuer/Organschaft Ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden? | III R 41/22 FG Düsseldorf, Urteil v. 22.9.2022, 9 K 2833/21 G |
Unternehmer | Grundstück/Zwangsverwaltung Erwerb aller Mitunternehmeranteile an einer Grundstücksgesellschaft, auf deren Grundbesitz Grundschulden lasten, sowie an der Gesellschaft, deren Betrieb mit den besicherten Darlehen finanziert wurde, durch einen Dritten: Sind die nach Anordnung der Zwangsverwaltung dem Zwangsverwalter direkt zugeflossenen Mieteinnahmen Betriebseinnahmen der vermietenden Gesellschaft? Ist die Weiterleitung von Mieten und Grundstücksveräußerungserlösen an den Zwangsverwalter Betriebsausgabe oder handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten der Mitunternehmeranteile? Lagen neue Tatsachen vor, obwohl das FA Kenntnis von der Einsetzung des Zwangsverwalters hatte? | IV R 1/23 Niedersächsisches FG, Urteil v. 6.9.2022, 13 K 39/21 |
Arbeitnehmer | Lohnsteuerhilfeverein/Kindergeld Darf Kindergeld zur Ermittlung der Mitgliedsbeiträge bei Lohnsteuerhilfevereinen als zufließendes Geldmittel mit in die Beitragsbemessungsgrundlage einbezogen werden oder handelt es sich dabei um ein verstecktes gesondertes Entgelt und somit einen Verstoß gegen das Gebot der unentgeltlichen Beratungsleistung i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StBerG? | VII R 26/22 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.6.2022, 13 K 8105/21 |
Arbeitnehmer | Vorsorgeaufwendungen/Verein Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben: Sind Beiträge an eine nicht der Versicherungsaufsicht unterliegende Solidargemeinschaft als Vorsorgeaufwendungen anzuerkennen? | X R 15/22 Hessisches FG, Urteil v. 10.3.2022, 1 K 1029/18 |
Anleger | Baudenkmal/Ausland Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gem. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)? | X R 19/22 FG Düsseldorf, Urteil v. 24.3.2022, 9 K 2480/17 E |
Unternehmer | Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiung Ist für nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch rückständige Umsatzsteuerschulden aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters die Haftung des Steuerpflichtigen auf das ehemals zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen beschränkt? | XI R 23/22 FG Düsseldorf, Urteil v. 13.7.2022, 4 K 1280/21 AO |
Unternehmer | Rücklage/Bilanzenzusammenhang Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im Jahr 2002 zu Recht gebildet worden ist, im Jahr 2003 gewinnwirksam aufzulösen? Sind die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen nach § 6b EStG erfolgswirksam anzuwenden? | XI R 27/22 FG Düsseldorf, Urteil v. 3.5.2022, 6 K 3388/16 K,F |
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