Die Regelung zum Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist im VZ 2020 verfassungsgemäß und verstößt, soweit es den Sonderausgaben-Abzug von der Haushaltszugehörigkeit des Kindes abhängig macht, weder gegen das subjektive Nettoprinzip noch den Gleichheitsgrundsatz.

Thür. FG v. 1.2.2022 – 3 K 210/21, EFG 2022, 1190, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 9/22

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