Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge zum Sonderausgabenabzug berechtigende Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

FG Köln v. 25.2.2021 – 10 K 1622/18, EFG 2021, 1167, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 7/21

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