Artikel 1  Änderung des Einkommensteuergesetzes

 

20. § 34 c wird wie folgt geändert:

In Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe "32 c" gestrichen.

Begründung – Auszug

Zu Nummer 20 (§ 34 c Abs. 1 Satz 2 EStG)

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die durch den Wegfall des § 32 c EStG erforderlich geworden ist.

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