Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
20. § 34 c wird wie folgt geändert: In Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe "32 c" gestrichen. |
Begründung – Auszug
Zu Nummer 20 (§ 34 c Abs. 1 Satz 2 EStG)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die durch den Wegfall des § 32 c EStG erforderlich geworden ist.
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