Der Bundesrat hat in seiner 753. Sitzung am 14. Juli 2000 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2000 und am 6. Juli 2000 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 106 Abs. 6 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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