Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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