Rz. 28
[Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20.12.2001 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.11.2001 und am 14.12.2001 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
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