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Für energetische Maßnahmen an einem im Inland oder in der EU belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude kann für die Durchführung bestimmter energetischer Maßnahmen eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.

Die Steuerermäßigung kann in der neuen "Anlage Energetische Maßnahmen" beantragt werden (§ 35c EStG, Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung bzw. ESanMV). S. auch BMF, Schreiben v. 14.1.2021, IV C1 – S 2296-c/20/10004:006, BStBl 2021 I S. 103.

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