Rz. 24
Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch von Privatschulen. Diese Aufwendungen tragen Sie bitte in die Anlage(n) Kind ein. Die anderen Sonderausgaben gehören hier in die Anlage Sonderausgaben. →Sonderausgaben→Versicherungen→Altersvorsorgeaufwendungen→Spenden
Rz. 25
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
---|---|
Seite 1 |
Sonderausgaben Zu den abziehbaren Sonderausgaben – ohne Vorsorgeaufwendungen sowie Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld – gehören:
|
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen