Rz. 16
Wann ein Vermögensgegenstand betriebsbereit ist, hängt von der bestimmungsgemäßen also auch zweckbestimmten Verwendung der angeschafften Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter ab. Anlagegegenstände werden betrieblich genutzt. Sie sind daher erst dann betriebsbereit, wenn sie genutzt werden können.[1] Umlaufgegenstände werden betrieblich verbraucht, verwertet oder veräußert. Sie sind daher betriebsbereit, wenn sie den Zustand der Verbrauchbarkeit, der Verwertbarkeit oder der Veräußerbarkeit erreicht haben.
Betriebsbereitschaft | |
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Anlagegegenstände | Umlaufgegenstände |
Zeitpunkt der
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Zeitpunkt der
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