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Unternehmen können von privater Seite Zuwendungen oder Vergünstigungen gewährt werden. Zuwendende können Dritte oder Gesellschafter sein. Werden die Zuschüsse im Rahmen einer Geschäftsbeziehung unter fremden Dritten gewährt, beruhen sie grundsätzlich auf einem wirtschaftlichen Austauschverhältnis. Der Zuschussgeber erwartet, dass ein in seinem Interesse liegendes Ziel mit der Leistung des Zuschussempfängers gefördert oder erfüllt wird.[1]

 
Praxis-Beispiel

Produktionsunternehmen P soll für Unternehmer U bestimmte Erzeugnisse fertigen. Hierfür sind Spezialformen erforderlich. Zur Beschaffung der Formen gewährt U dem P einen Zuschuss.

[1] IDW HFA 2/1996 i. d. F. 2013, Zur Bilanzierung privater Zuschüsse, Punkt 1.

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