Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*]
Gerade in der durchgehenden Krisensituation kommt einer unternehmerischen Gesamtkostenersparnis praktische Relevanz zu. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgünstigere EU-Mitgliedstaaten oder gar Drittstaaten in Betracht ziehen. Steuerlich ist hierbei bereits vor Durchführung einer aktiven Verlagerung zwingend an eine förmliche Anzeigepflicht i.S.d. § 146 Abs. 2a f. AO in EU- und Drittstaaten-Fällen mit weiteren Folgen zu denken. Welche steuerlichen Implikationen und Rechtsrisiken sich aus diesen verfahrensrechtlich umfassend wirkenden Anzeigepflichten ergeben, betrachtet dieser Beitrag.
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