Abhängig von der Tätigkeit des Beschäftigten, der bewertet werden soll, sind die nachfolgenden Bewertungskriterien vollständig oder nur in Teilen zu berücksichtigen, nur mit einem kurzen Hinweis oder ausführlich zu beschreiben. Je verantwortungsvoller die Tätigkeit des zu Beurteilenden war, je komplexer seine Arbeitsaufgaben, je schwieriger die Erreichung der Ziele der Arbeitsaufgabe, umso ausführlicher sind die Merkmale zu beschreiben und zu bewerten.
Die nachfolgende Aufzählung der Kriterien soll dabei helfen, alles berücksichtigen zu können. Dabei ist es auch zulässig, bestimmte Kriterien zusammenfassend zu bewerten; sie müssen nicht im Einzelnen aufgezählt werden.
3.3.1 Fachwissen
Hier wird beschrieben, mit welcher erforderlichen Qualifikation, mit welchem Spezialwissen der Beschäftigte in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist. Je höher qualifiziert die Tätigkeit des Beschäftigten war bzw. ist, desto detaillierter sind hier die Angaben zu machen. Aufzunehmen ist auch, wie der Beschäftigte sein Fachwissen angewandt und seine Erfahrungen eingesetzt hat.
"Herr Winkelhuber verfügt über ein hervorragendes und tiefgehendes Fachwissen, auch in Randbereichen, das er ständig im Interesse der Aufgabenerfüllung und damit im Interesse unseres Unternehmens angewandt hat."
(entspricht Schulnote 1)
Oder
"Frau Mayer verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer im Interesse unseres Hauses eingesetzt hat."
(entspricht Schulnote 2)
3.3.2 Weiterbildung
Hier wird optional dokumentiert, ob und auf welche Weise der Beschäftigte seine Kenntnisse während des Arbeitsverhältnisses erweitert hat. Dabei wird auch darauf verwiesen, ob die Weiterbildung auf eigene Initiative hin oder auf Aufforderung des Arbeitgebers hin erfolgt ist. Hat keine Weiterbildung stattgefunden, kann dieser Punkt natürlich entfallen.
"Herr Schultze erweiterte ständig seine Kompetenzen durch regelmäßige Teilnahme an entsprechenden internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen, auch in Randbereichen seines Aufgabengebiets. Dabei wurde er bei der Auswahl der Seminare und Veranstaltungen auch eigeninitiativ."
(entspricht Schulnote 1)
Oder
"Er nahm regelmäßig erfolgreich an angebotenen fachbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teil und setzte die dort gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis um."
(entspricht Schulnote 2)
3.3.3 Auffassungsgabe und Denkvermögen
Im qualifizierten Zeugnis ist zu beschreiben, wie sich der Mitarbeiter eigenständig mit Problemen in seinem Arbeitsbereich und dessen Umfeld befasst hat. Der Umgang mit Veränderungen, das Erkennen und Bearbeiten komplexer neuer Zusammenhänge wird bewertet.
"Frau Brand ist aufgrund ihrer hervorragenden Auffassungsgabe jederzeit in der Lage, auch in schwierigen Situationen schnell die besten Lösungswege zu entwickeln."
(entspricht Schulnote 1)
Oder
"Die rasche Auffassungsgabe und das analytische Denkvermögen von Herrn Müller sind hervorzuheben."
(entspricht Schulnote 2
3.3.4 Leistungsbereitschaft
Bei diesem Merkmal geht es um die Beurteilung des Einsatzwillens und der Eigeninitiative, auch über die eigentlich übertragene Arbeitsaufgabe hinaus.
"Herr Müller zeigte jederzeit eine hohe Eigeninitiative und Einsatzfreude im Interesse seiner Arbeitsaufgabe und unseres Unternehmens."
(entspricht Schulnote 1)
Oder
"Frau Metzger zeigte eine große Eigeninitiative und hohen Einsatzwillen und identifizierte sich mit ihrer Arbeitsaufgabe und unserem Unternehmen."
(entspricht Schulnote 2)
3.3.5 Lernbereitschaft
Insbesondere bei Beschäftigten, die sich in einer wie auch immer gearteten Aus- oder Fortbildung befinden (Auszubildende, Diplomanden, Bacheloranden, Masteranden, Dual Studierende, Praktikanten, Werkstudenten und Trainees), ist die Bereitschaft, sich der Ausbildung zu stellen, zu erwähnen. Darunter versteht man das Interesse, neues Wissen zu erwerben und sich entsprechend weiterzuentwickeln. Das bezieht sich auf Auffassungsgabe und Konzentrationsfähigkeit.
"Die gesamte Ausbildungszeit von Frau Brand war besonders geprägt von ihrer ausgezeichneten Lernbereitschaft auch zu Themen, die nicht in direktem Zusammenhang zu ihrem Ausbildungsberuf selbst stehen."
(entspricht Schulnote 1)
Oder
"Herr Metzger zeichnete sich während seines Trainees durch eine ausgesprochen hohe Lernbereitschaft aus."
(entspricht Schulnote 2)
3.3.6 Belastbarkeit
Hier wird bewertet, wie einsatzwillig der Arbeitnehmer insbesondere unter schwierigen Bedingungen, besonderen psychischen und/oder physischen Belastungen war.
"Auf Frau Müller war auch in schwierigen Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen uneingeschränkt und absolut Verlass."
(entspricht Schulnote 1)
Oder
"Herr Bundschuh bewies auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen hohe Belastbarkeit."
(entspricht Schulnote 2)
3.3.7 Arbeitsweise
Mit diesem Merkmal wird die Sorgfalt und das Verantwortungsbewusstsein des Mitarbeiters bewertet, ebenso wie strukturiert und analytisch er gearbeitet hat.
"Herr Schulze führte alle seine Arbeitsaufgaben absolut eigenständig, extrem sorgfältig aus. Er arbeitete absolut planvoll, überlegt und zielorientiert."
(entspricht Schulnote...