Entscheidungsstichwort (Thema)
Abgrenzung von Werkvertrag und Überlassungsvertrag - Unerheblichkeit der gewählten Bezeichnung des Vertrages
Orientierungssatz
1. Die Abgrenzung des Werkvertrages gegenüber dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfolgt nicht nach formalen, sondern nach materiellen Merkmalen. Auf die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung kommt es daher nicht entscheidend an.
2. Für die Ermittlung des Vertragstyps ist letztlich die tatsächliche Ausgestaltung der Bezeichnungen maßgeblich.
Normenkette
BGB § 631; KSchG § 4; ZPO § 148; AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1, § 1 Abs. 1, § 10 Abs. 1 S. 1
Fundstellen
EzAÜG, Nr 222 (ST1-2) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen