Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgrenzung von Werkvertrag und Überlassungsvertrag - Unerheblichkeit der gewählten Bezeichnung des Vertrages

 

Orientierungssatz

1. Die Abgrenzung des Werkvertrages gegenüber dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfolgt nicht nach formalen, sondern nach materiellen Merkmalen. Auf die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung kommt es daher nicht entscheidend an.

2. Für die Ermittlung des Vertragstyps ist letztlich die tatsächliche Ausgestaltung der Bezeichnungen maßgeblich.

 

Normenkette

BGB § 631; KSchG § 4; ZPO § 148; AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1, § 1 Abs. 1, § 10 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

EzAÜG, Nr 222 (ST1-2)

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