Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid für … über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Aufzeichnungspflichten beim Arbeitszimmer
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe, weil vorliegend die Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt sein sollen.

Insoweit vertritt das Hessische FG die Auffassung, dass die Aufzeichnungspflichten insoweit auch bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt sind, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden (Hessisches FG, Urteil v. 13.10.2022, 10 K 1672/19).

Ob diese Voraussetzungen insbesondere für einen Einnahme-Überschuss Rechner tatsächlich gelten, klärt aktuell der BFH (Az: VIII R 6/24).

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz. 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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