Damit der Arbeitnehmer in einschlägigen Fällen sicher gehen kann, dass der Arbeitgeber einen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 EStG notwendigen Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG stellt, sollte

  • der Arbeitnehmer die Zustimmung zur Übertragung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds davon abhängig machen,
  • dass der Arbeitgeber den Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG stellt.

In der Leistungsphase unterliegen die Zahlungen des Pensionsfonds an den Arbeitnehmer der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.

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