Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Zur Verprobung, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist bzw. sein kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Kassenfehlbetragsrechnung
Bei der Kassenfehlbetragsrechnung rechnet der Betriebsprüfer ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten. Da ein negativer Kassenbestand (sog. "Kassenfehlbetrag") aus tatsächlichen Gründen nicht denkbar ist, liegt bei Vorliegen eines Kassenfehlbetrags in jedem Fall ein Mangel in der Kassenführung vor. Hieraus ergibt sich die Befugnis zu einer Zuschätzung von Einnahmen.
Kassenfehlbetragsrechnung
Auflistung des Kassenbuchs
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Bewegung |
Tagessaldo |
Kassenbestand |
01.01. |
Anfangsbestand |
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100 |
01.01. |
Einnahmen |
1.000 |
1.100 |
1.100 |
02.01. |
Einnahmen |
2.000 |
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02.01. |
Ausgaben |
-100 |
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02.01. |
Bankeinzahlung |
-3.300 |
-1.400 |
-300 |
03.01. |
Einnahmen |
2.000 |
2.000 |
1.700 |
Der Betriebsprüfer bildet den Saldo für die einzelnen Tage und findet einen Kassenfehlbetrag i. H. v. 300 EUR zum 02.01..
Schlussfolgerung der Betriebsprüfung: Es liegt ein materieller Mangel in der Kassenführung vor.
Kassensturz
Nimmt der Betriebsprüfer einen Kassensturz vor, stimmt er den tatsächlichen Kassenbestand (Kassenschub und Geldbeutel) mit dem buchmäßigen Kassenbestand lt. PC-Kasse oder Kassenbuch ab. Wurde ein Kassenspeicher zwischenzeitlich gelöscht und der Vergleich ist nicht mehr einwandfrei möglich oder weichen tatsächlicher Kassenbestand und Buchbestand voneinander ab, liegt ein gravierender Mangel in der Buchführung bzw. den Aufzeichnungen vor. Dieser Umstand berechtigt den Betriebsprüfer zur Schätzung.
Datenzugriff auf Vorsysteme
PC-Kassen gelten als Vorsysteme der Buchführung bzw. Aufzeichnungen. Alle ins System eingegebenen und vom System generierten Daten sind aufbewahrungspflichtig. Der Betriebsprüfer wird diese Daten (Speisekarte, Bedienerumsatz, Tischumsatz, etc.) für seine Nachkalkulation heranziehen. Können die Daten nicht vorgelegt werden, liegt ein gravierender Mangel vor.