Leitsatz (redaktionell)
1. Das Revisionsgericht ist an einen Beschluß gebunden, durch den es eine auf Divergenz gestützte Revision für zulässig erklärt hat.
2. Bei einer auf eine Beleidigung gestützten fristlosen Entlassung kommt es nicht auf die strafrechtlicheWertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber deswegen nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 438793 |
BAGE 3, 193 (LT1-2) |
BAGE, 193 |
NJW 1957, 478 |
AP § 554a ZPO (LT1-2), Nr 2 |
AP § 626 BGB (LT1-2), Nr 13 |
BArbBl 1958, 15 (LT1-2) |
JZ 1957, 281 |
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