hier: Anpassungen der Prüfung DBUVv26

Mit der Einführung des UV-Meldeverfahrens werden für die Meldejahre ab 2016 die UV-Stammdaten in den Entgeltabrechnungsprogrammen (EAP) über den Stammdatendienst der DGUV abgeglichen. So kann sichergestellt werden, dass in den Meldungen nur für das Meldejahr gültige Mitgliedsnummern in den digitalen Lohnnachweisen verwendet werden.

Diese UV-Stammdaten werden im EAP ebenfalls für die UV-Jahresmeldungen (GD92) verwendet. So hat sich die Qualität der Inhalte bei den UV-Jahresmeldungen ab dem Jahr 2016 stetig gebessert. Bei einer Meldung über sv.net werden dagegen nur rudimentäre Prüfungen zum Format der Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers angewendet.

Das zentrale Mitgliedsnummernverzeichnis der Unfallversicherungsträger (ZMNRV) wird bei den Annahmestellen der Krankenkassen zusätzlich für die Prüfung der Mitgliedsnummer in Verbindung mit der Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNRUV) für jede UV-Jahresmeldung eingesetzt. So soll sichergestellt werden, dass in jedem Fall eine existierende Mitgliedsnummer in der UV-Jahresmeldung verwendet wird.

Ab dem 1.6.2020 wird das ZMNRV aus den Daten des Stammdatendienstes gefüllt. Da im Stammdatendienst bei der DGUV nur Mitgliedsnummern enthalten sind, die im Meldejahr 2016 oder später eine gültige Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger hatten, ist die Prüfung DBUVv26 künftig im Feld MITGLIEDSNR im Datenbaustein DBUV nur bei Meldejahren nach 2015 sinnvoll anzuwenden.

Die Prüfung DBUVv26 ist somit immer in Verbindung mit dem Feld ZEITRAUM-ENDE zu aktivieren, wenn der Meldezeitraum nach dem 31.12.2015 (Feld ZEITRAUM-ENDE Wert größer als 20151231) liegt.

Der Einsatztermin für die geänderte anwenderspezifische Prüfung bei den Datenannahmestellen der Krankenkassen und der Datenstelle der Rentenversicherung wird auf den 1.6.2020 festgelegt.

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