Unternehmensnummer in der Unfallversicherung

Unternehmer erhalten zum 1. Januar 2023 von ihrer Unfallversicherung eine Unternehmensnummer. Das neue Ordnungskennzeichen löst die bisherige Mitgliedsnummer ab und ist von der Bekanntgabe an für die gesamte Kommunikation einschließlich des UV-Meldeverfahrens zu verwenden.

Die neue Nummer wird ab Oktober 2022 automatisch von der Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) ausgegeben. Das gilt sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmer im Bestand der Unfallversicherung, als auch für neu errichtete Unternehmen. Werden mehrere Unternehmen geführt, erhält jede Einheit eine eigene Nummer.

Unternehmensnummer in der Unfallversicherung: Vergabe und Gültigkeit

Die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer wird vergeben, sobald die Unfallversicherung von einem Unternehmen erfährt. Sie wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt danach dauerhaft.

Aufbau und Organisation der Unternehmensnummer

Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten 12 Ziffern sind fest dem Unternehmer zugeordnet und bilden die Unternehmernummer. Sie setzt sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen. Die letzten 3 Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Werden mehrere Unternehmen betrieben, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 usw.).

Das Ordnungskennzeichen wird bundesweit einheitlich geführt und begleitet die Unternehmerin oder den Unternehmer auch bei einem Wechsel des Unfallversicherungsträgers oder wenn das Unternehmen aufgegeben und anschließend neu errichtet wird. Die neue Nummer unterstützt die fortschreitende Digitalisierung wie unter anderem den elektronischen Datenaustausch in der Sozialversicherung und beschleunigt die Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern.

UV-Meldeverfahren: Worauf Unternehmen achten müssen

Ab dem Jahr 2023 werden in der öffentlichen Verwaltung etwa 600 digitale Dienstleistungen angeboten. Dazu gehören auch die der Unfallversicherung. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. Verfahren zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und der Unfallversicherung werden beschleunigt, vereinfacht und nutzerfreundlich gestaltet.

Die Unfallversicherung vergibt die Unternehmensnummer automatisch und rechtzeitig an die Unternehmen. Sie ist erforderlich, um z. B. die UV-Jahresmeldung oder Lohnnachweise elektronisch zu übermitteln und wird statt der alten Mitgliedsnummer verwendet, sobald sie bekannt ist. Alle Angaben sollten genau geprüft werden. Differenzen klärt das Unternehmen direkt mit seiner Unfallversicherung (z. B. wenn mehrere Unternehmensnummern von verschiedenen Unfallversicherungsträgern vergeben wurden).

Elektronischer Datenaustausch im UV-Meldeverfahren

Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf das neue Verfahren umgestellt. Die in Unternehmen genutzten Entgeltabrechnungsprogramme oder Programme für das elektronische UV-Meldeverfahren (z. B. sv.net) werden spätestens zum 2. Januar 2023 auf die Unternehmensnummer angepasst. Bei einer Stammdatenabfrage wird die Unternehmensnummer digital zurückgemeldet und kann elektronisch verarbeitet werden. Entgeltabrechnungsprogramme nutzen diese Funktion und übernehmen das neue Ordnungskennzeichen automatisch.

Unternehmensnummer in der Unfallversicherung: Einzelfälle

In problematischen Einzelfällen kann übergangsweise bei der Abfrage von Stammdaten die Mitgliedsnummer verwendet werden. Mit der elektronischen Rückmeldung der Stammdaten wird auch die neue Unternehmensnummer übermittelt. Daten, die die Zeit vor dem 1. Januar 2023 betreffen, können mit der "alten" Mitgliedsnummer berichtigt werden.


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