In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 30.3.2022 (TOP 10) wurde beschlossen, dass die in den Anlagen des gemeinsamen Rundschreibens "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" dokumentierten Fehlerprüfungen durch die Koordinierende Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP) veröffentlicht werden. Zuletzt wurde beispielsweise die ab 1.1.2023 gültige Datensatzbeschreibung des Datensatzes Meldung (DSME) mit Fehlerprüfungen mit der Versionsnummer "8.01" (Stand: 11.8.2022) über das Data Dictionary veröffentlicht. Dies gilt analog für den Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD). Die Versionierung des gemeinsamen Rundschreibens sowie dessen Anlagen hat sich bisher an der Versionierung des Datensatzes DSME orientiert.
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 16.3.2023 wurden weitere Änderungen am gemeinsamen Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" sowie einigen Anlagen beschlossen. Diese wurden ebenfalls mit der Versionsnummer "8.01" veröffentlicht, da das gemeinsame Rundschreiben zuletzt mit der Versionsnummer "8.00" (Stand: 30.3.2022) am 9.9.2022 veröffentlicht wurde.
Über die künftige Versionierung der Datensatzbeschreibungen mit Fehlerprüfungen wurde zuletzt in der Sitzung 1/2023 der KoSKP am 20.4.2023 beraten. Die Mitglieder der KoSKP haben festgelegt, dass auf die bisherige (redaktionelle) Versionierung in den Datensatzbeschreibungen, die nicht mehr als Anlagen zum gemeinsamen Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" geführt werden, verzichtet werden kann. Für die Eindeutigkeit der Datensatzbeschreibungen ist die Kombination des Veröffentlichungsdatums und dem "Gültig ab-Datum" ausreichend. Diese wird auch im Dateinamen der veröffentlichten Datensatzbeschreibungen angegeben.
Mit der Ergebnisniederschrift der KoSKP wurden beispielsweise die entsprechend angepassten Datensätze DSME und Versicherungsnummernabfrage (DSVV) an die Mitglieder der KoSKP verteilt. Eine Veröffentlichung über das Data Dictionary erfolgt erst nach der abschließenden Beratung in dieser Besprechung.
Darüber hinaus wird künftig auch im fachlichen Rundschreiben auf die ausschließlich redaktionelle Versionierung verzichtet. Die Angabe zur Version in den Anlagen zum Rundschreiben wird im Rahmen der nächsten Überarbeitung der jeweiligen Anlage gestrichen.