Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80.

In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen:

  • Kapitalschulden in Zeile 82,
  • erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83,
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Zeile 84,
  • Schuldwechsel in Zeile 85,
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Zeile 86
  • sonstige Verbindlichkeiten in Zeile 87.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Zeile 88 einzutragen. Angaben zu in der Steuerbilanz ausgewiesenen passiven Wertberichtigungsposten sind in Zeile 89 zu machen.

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