Planung bedeutet vorausschauendes Handeln. Soll der Erfolg eines Unternehmens gesteuert werden, so spielt Personal eine wesentliche Rolle. Erfolg hängt von den Möglichkeiten ab, Kosten und Erlöse zu steuern. Personal ist ein Kosten-, aber auch ein Erfolgsfaktor. Um Erlöse zu erzielen, muss eine Leistung am Markt angeboten werden. Um Leistungen anbieten zu können, wird Personal benötigt. Wie viel Personal braucht man, um die beabsichtigte Leistung anzubieten? Wie viel Personalaufwand ist für das Leistungsangebot gerechtfertigt? Um diese Fragen beantworten zu können, müssen die betrieblichen Abläufe angeschaut werden.
Bei der praktischen Umsetzung der Personalplanung dienen Geschäftsprozesse dazu, den Faktor menschliche Arbeitskraft zur Leistungserstellung in ein modernes Controlling einzubeziehen. Auf diese Weise ist der Personalplanung derjenige Bereich zugänglich, welcher die originären Determinanten der Personalkosten enthält. Die Personalplanung kann damit ihre Aufgabe erfüllen, ursachengerechte Steuerungsinformationen für das Management bereitzuhalten, um insbesondere der Kostenkontrollfunktion und Qualitätssicherung Nachdruck zu verleihen.
Unmittelbar kostenrelevant ist die Personalausstattung der Unternehmung: Arbeitsentgelte sind primär nach Arbeitszeiten bemessen, welche von den vorhandenen Mitarbeitern bereitgestellt werden. Allerdings hat unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips eine Personalausstattung stets so gestaltet zu sein, dass der Personalbedarf möglichst genau gedeckt ist. In diesem Fall können einerseits die Leistungen des Unternehmens am Markt angeboten und andererseits die personellen Leerlaufzeiten der Mitarbeiter auf ein Minimum reduziert werden, was bedeutet, dass keine nichtbegründbaren Kosten erzeugt werden.
In der entscheidungs- und kontrollorientierten Kostenrechnung werden betriebliche Abläufe bzw. Vorgänge als kostenverursachende Prozesse interpretiert. Bei der Prozesskostenrechnung werden zunächst die in Kostenstellen verorteten Kosten verursachungsgerecht den kostenwirksamen Hauptprozessen zugeordnet, die auch kostenstellenübergreifend zu identifizieren sind. Einzelne Aktivitäten (synonym: Tätigkeiten) pro Kostenstelle sind dabei jeweils als Teilprozesse oder cost driver zu erkennen und im Sinne einer traditionellen Bezugsgröße der Grenzplankostenrechnung zu verstehen.
Zur quantitativen Erfassung der Personalbedarfe müssen also die kostenverursachenden Geschäftsprozesse herausgefunden werden. Mit Haupt- und Teilprozessen kann die Bedeutung der Prozesse untergliedert werden. Im Hinblick auf den Kostenverzehr durch Prozesse lassen sich Synergien bei Ausführungen von Teilprozessen berücksichtigen, die sonst bei einer partiellen Betrachtung lediglich isolierter Tätigkeiten eher vernachlässigt werden würden.