Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar[*]

Der BFH hat im anhängigen Verfahren unter dem Az. IX R 28/21 vorwiegend zu klären, ob der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt ist, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der betreffenden Veräußerung aus der Kindergeldberechtigung herausgewachsen sind, das dritte dort lebende Kind aber unter die Kindergeldberechtigung fällt. Überdies ist höchstrichterlich zu entscheiden, ob die Unterhaltsverpflichtung der Eltern (Unterhalt für die zwei nicht mehr Kindergeldberechtigten in Form des kostenlosen Wohnens) zur tatbestandlichen Eigennutzung ausreicht. Der nachfolgende Beitrag untersucht insoweit die bisher höchstrichterlich unentschiedenen Aspekte unter Berücksichtigung der finanzgerichtlichen Vorinstanz.

[*] Dr. Dario Arconada Valbuena ist als Steueranwalt und Strafverteidiger im gesamten Bundesgebiet tätig. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er eine Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Thomas Rennar verfügt über umfassende Berufserfahrung aus der Bundesfinanzverwaltung sowie der Steuer- & steuerzentrierten Rechtsberatung an wichtigen Wirtschaftsstandorten.

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