Bis zu 50 %
Wie auch bei dem Kreditprogramm für Effizienzhäuser werden für Einzelmaßnahmen Tilgungzuschüsse gewährt. Die Zuschüsse werden nach Abschluss der Maßnahmen von der gewährten Darlehenssumme abgezogen und verkürzen somit die Laufzeit des Darlehens. Zu einer Auszahlung kommt es nicht. Es werden folgende Tilgungszuschüsse gewährt:
Sanierungsmaßnahme | Tilgungszuschuss in % |
---|---|
Gebäudehülle | 20 |
Anlage Technik außer Heizung | 20 |
Gasbrennwertheizung | 20 |
Gas-Hybridheizung | 30 |
Solarkollektoranlagen | bis zu 30 |
Biomasseheizungen | 35 |
Biomasseheizungen mit einem maximalen Feinstaub von 2,5 mg pro Kubikmeter | 40 |
Wärmepumpen | 35 |
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 35 |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) | 35 |
Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybride) mit einem maximalen Feinstaub von 2,5 mg pro Kubikmeter | 40 |
Gebäudenetz und Anschluss an einem Gebäudenetz und Wärmenetz mit mindestens 25 % EE-Anteil | 30 |
Gebäudenetz und Anschluss an einem Gebäudenetz und Wärmenetz mit mindestens 55 % EE-Anteil | 35 |
Austausch der Ölheizung | zusätzlich 10 % |
Heizungsoptimierung | 20 % |
Energetische Fachplanungen und Baubegleitung | 50 % |
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