WEG

Handelt es sich bei den Antragstellern um Mitglieder einer WEG, so ist das Folgende zu beachten:

  • Zuschussempfänger ist die WEG
  • Zuschuss wird nur für natürliche Personen als Eigentümer gewährt
  • Antragstellung erfolgt gemeinschaftlich über den Hausverwalter (andere Bevollmächtigte sind möglich)
  • Für vermietete Wohnungen der WEG ist eine De-minimis-Erklärung erforderlich
  • Zur Antragstellung wird eine Liste der antragstellenden Wohnungseigentümer (Name und Anschrift) benötigt
  • Mitglieder mit einem Miteigentumsanteil von mehr als 25 % müssen zusätzlich das Geburtsdatum angeben.

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