WEG
Handelt es sich bei den Antragstellern um Mitglieder einer WEG, so ist das Folgende zu beachten:
- Zuschussempfänger ist die WEG
- Zuschuss wird nur für natürliche Personen als Eigentümer gewährt
- Antragstellung erfolgt gemeinschaftlich über den Hausverwalter (andere Bevollmächtigte sind möglich)
- Für vermietete Wohnungen der WEG ist eine De-minimis-Erklärung erforderlich
- Zur Antragstellung wird eine Liste der antragstellenden Wohnungseigentümer (Name und Anschrift) benötigt
- Mitglieder mit einem Miteigentumsanteil von mehr als 25 % müssen zusätzlich das Geburtsdatum angeben.
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