EE/NH-Klassen
Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Hierzu müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden, solange in der Richtlinie zu diesem Programm und dessen technischen Mindestanforderungen nichts anderes geregelt ist.
Zu beachten ist, dass nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden. Nicht förderfähig sind
- mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger)
- die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine).
Die im Einzelnen förderfähigen Kosten finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" unter www.kfw.de/261.
Die Effizienzhäuser wurden bisher nach sog. Standards unterschieden. Berechnungsgrundlage hierfür sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Diese Regelung sieht 2 weitere Unterscheidungen vor.
Es handelt sich um
- Erneuerbare Energien (EE-Klasse): Diese EE-Klasse wird dadurch erreicht, indem der Anteil der erneuerbaren Energien mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs abdeckt.
- Erneuerbare Energien (NH-Klasse): Eine Ausstellung dieser Klasse mittels Nachhaltigkeitszertifikat erfolgt nur bei Neubauten. Beim NH-Paket übernimmt die Zertifizierungsstelle die Aufgabe, alle Maßnahmenübereinstimmungen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels für nachhaltige Gebäude zu bestätigen.
Keine Kombination EE und NH
Eine Kombination der EE-Klassen mit NH-Klassen ist nicht möglich. Es erfolgt somit nur eine Einstufung innerhalb dieses Förderprogramms.
2.2.1 Sanierung Effizienzhaus
Bestandsimmobilie
Der Programmteil Sanierung fördert die Herstellung des Effizienzhausstandards bei Bestandsimmobilien. Auch hier wird der Erwerb einer solchen Immobilie berücksichtigt. Folgende Standards müssen erreicht werden:
- Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE
- Effizienzhaus 85, 85 EE, 85 NH
- Effizienzhaus 70, 70 EE, 70 NH
- Effizienzhaus 55, 55 EE, 55 NH
- Effizienzhaus 40, 40 EE, 40 NH.
Denkmale werden nur gefördert, wenn es sich um ein Baudenkmal oder ein Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt.
Kauf einer frisch sanierten Wohnung
Ist die Immobilie bei Kauf zuvor frisch saniert worden, werden die Sanierungskosten gefördert, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
5-Jahres-Frist
Die Sanierungsförderung wird aber nur für die Objekte gewährt, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor dem Förderantrag gestellt wurde.
2.2.2 Zusätzlicher Bonus
Neben den zuvor genannten Effizienzhaus-Stufen gibt es auch ein sog. "Worst Performing Building". Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört. Für ein "Worst Performing Building" (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 70 EE WPB
- Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB.
Weiterhin ist auch eine "serielle Sanierung" möglich. Diese wird mit einem zusätzlichen Bonus gefördert, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehenden Gebäuden durchgeführt wird. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.
Für die "Serielle Sanierung" (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
- Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan.
Die Boni für "Worst Performing Building" und die "Serielle Sanierung" können kumuliert werden, sind jedoch auf insgesamt 20 % gedeckelt.
2.2.3 Nebenkosten
Nachhaltigkeitszertifizierung
Regelmäßig entstehen auch Aufwendungen für Planungen oder Baubegleitung. Gefördert werden
- die Aufwendungen für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen;
- die Aufwendungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen.