Der Begriff Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) wird in Art. 1012 OECD-MA und den entsprechenden Vorschriften der jeweiligen DBA verwendet. Er dient dazu, die Reduzierung der Quellensteuer nur demjenigen zukommen zu lassen, der materiell der Berechtigte der Vergütungen ist. Der Begriff des Beneficial Owners ist ein Ansatzpunkt, um Missbrauch von DBA (Treaty Shopping) zu verhindern. Außerdem ist der Begriff des Beneficial Owners in Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie enthalten.

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