Dipl.-Betriebsw. Armin F. Schiehser, Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
Eine ähnliche Steuergestaltung wie die mithilfe von Doppelzahlungen in die private Krankenversicherung, lässt sich durch zusätzlichen Krankenversicherungszahlungen zur Reduzierung des Beitrags im Rentenalter darstellen.
Damit das im Vorkapitel besprochene Gestaltungsmodell nicht grenzenlos genutzt werden kann, regelt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG:
"Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden" Für Vorauszahlungstarife gilt dann der folgende Halbsatz aus § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG:
"Dies gilt nicht für Beiträge, soweit sie der unbefristeten Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs dienen."
Vorauszahlungen können in zwei Formen getätigt werden:
- als laufenden zusätzlichen Beitrag bis zum Renteneintritt
- als Einmalzahlung
Wenn also in einem Jahr ein sehr hoher Einmalbetrag an die private Krankenversicherung gezahlt wird und dieser der Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem 62. Lebensjahr dient, kann dieser Betrag im Grunde fast unbegrenzt abgezogen werden. Soweit die jeweilige private Krankenversicherung einen solchen Tarif anbietet, kann in Zeiten hoher Einkünfte ein Vorabbeitrag mit hoher steuerlicher Abzugswirkung gezahlt werden, der dann im Alter die Beiträge senkt, wo die steuerliche Abzugsfähigkeit auf deutlich niedrigere Steuersätze trifft.
Was gibt es in diesem Fall zu beachten?
Es handelt sich bei diesem Gestaltungsmodell sozusagen um eine "Wette auf langes Leben", die erst durch die Nach-Steuer-Berechnung wirklich aussagekräftig wird. Die Wirkungsweise lässt sich am besten an einem Rechenbeispiel nachvollziehen
Wirkungsweise von Vorauszahlungen in die private Krankenversicherung
Der Mandant ist 45 Jahre alt und sein gewünschter Renteneintritt ist im Alter von 65 Jahren. Er hat demzufolge noch 20 Jahre bis zum Renteneintritt zu arbeiten.
Der aktueller jährliche Beitrag für die private Krankenversicherung beträgt 9.600 EUR und der erwartete Steigerungssatz beträgt 3,0 % p. a.
a) Beitragsentwicklung im Grundfall
Aufgrund des Zinseszinseffekts beträgt der jährliche Beitrag bei einer erwarteten Steigerung von 3 % p. a. dann:
nach 10 Jahren: |
12.527 EUR |
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nach 20 Jahren (Renteneintritt): |
16.836 EUR |
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nach 30 Jahren: |
22.626 EUR |
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nach 40 Jahren: |
30.409 EUR |
bzw. 317 % des heutigen Beitrags. |
b) Beitragsentwicklung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Altersrückstellung und des Wegfalls des Krankentagegeldes
Steigerung der Beiträge ab dem 21. Jahr: |
2,0 % |
Absenkung der Beiträge im 21. Jahr: |
10,0 % |
Beitrag im 21. Jahr 17.341 EUR x 90 % = |
15.607 EUR |
Nach 40 Jahren beträgt der jährliche Beitrag jetzt "nur noch" 22.739 EUR bzw. 237 % des heutigen Beitrags.
- das sind gegenüber dem Grundfall immerhin 7.670 EUR p. a. bzw. 639 EUR pro Monat weniger.
- dennoch ergibt sich ein monatlicher Beitrag von 1.895 EUR
Die Abmilderung einer Beitragsentwicklung ist also durchaus ein interessanter Gedanke und kann sich für den Mandanten lohnen.
Quelle: Grafik aus der Software PriMa plan der Instrumenta GmbH.
Grafik 6: Beispielangebot für den laufenden Zusatzbeitrag
Vor-Steuer-Berechnung
Vor-Steuer-Berechnungen sind auf dem ersten Blick immer relativ einfach mit Excel zu lösen.
Im Beispielfall sollte man sich aber auch bei der Vor-Steuer-Berechnung nicht täuschen lassen.
Vor-Steuer-Berechnung bei Zahlung eines Zusatzbeitrages
a) Falsche Berechnung
20 Jahre x 12 Monate x 89 EUR = 21.360 EUR Zusatzkosten
Beitragssenkung von 300 EUR pro Monat = 21.360 EUR / 300 EUR = 71,2 Monate = 6 Jahre
Amortisation 6 Jahre nach Renteneintritt
b) Richtige Berechnung
Richtigerweise müssen gegenübergestellt werden:
- die Kostenentwicklungen über alle Jahre inkl. Steigerungsannahmen und
- im Jahr des Renteneintritts dann eine Senkung des Jahresbeitrags um einen absoluten Wert von 3.600 EUR p. a.
Jetzt kann die richtige Amortisationsdauer bestimmt werden.
Da auch der Zusatzbeitrag von 89 EUR pro Jahr mit 3 % gesteigert wird, ergibt sich im Laufe der 20 Jahre eine Beitragssumme von 28.697 EUR.
Die Absenkung des Jahresbeitrags bewirkt dann ebenfalls eine mit jedem Jahr steigende Ersparnis durch die Beitragssteigerung – allerdings nur mit 2 % p. a.
Die Vor-Steuer-Amortisation erfolgt 7,5 Jahre nach Renteneintritt.
Nach-Steuer-Berechnung
Natürlich kann und muss der Mandant erwarten, dass eine solche Nach-Steuer-Berechnung vom Steuerberater auch die steuerlichen Wirkungsweisen berücksichtigt. Diese Berechnung mit Excel durchzuführen, wird dann schon aufwändiger. Eine Beratungssoftware mit hinterlegten Steuerberechnungen kann in diesen Fällen weiterhelfen.
Berücksichtigung steuerlicher Wirkungsweisen
Wenn man ein Einkommen von 300.000 EUR p. a. im Erwerbsleben und von 50.000 EUR p. a. in der Rentenphase unterstellt, verschiebt sich der Amortisationszeitpunkt zugunsten des Zusatzbeitra...